Universitätslehrgang Jagdwirt/in

Wissensvorsprung

Der Universitätslehrgang Jagdwirt/in ist ein einzigartiges innovatives akademisches Weiterbildungsangebot für Jäger/innen im deutschsprachigen Raum, der eine ganzheitliche forschungsgeleitete Betrachtung auf die moderne Jagdwirtschaft widerspiegelt. Unser Ausbildungsangebot verbindet die Jagdpraxis und das Wildtiermanagement mit aktuellen interdisziplinären wissenschaftlichen Ansätzen.

Wir richten uns an motivierte und engagierte Jäger/innen, die die Jagdwirtschaft als komplexes Zusammenspiel zwischen ökologischen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Faktoren begreifen.

Unser Curriculum vermittelt Hintergrundwissen über die zukünftigen Herausforderungen für die Jagd vor dem Hintergrund des globalen Wandels und Megatrends wie Landnutzungsänderungen, Freizeitwirtschaft, Energiewende, Urbanisierung, Dialog mit der nichtjagenden Bevölkerung u.v.m. Wir passen unser Curriculum laufend an neue Rahmenbedingungen und in alle Richtungen (z.B. im Kontext der EU-Gesetzgebung) an.

Die Absolvent/innen des ULG sind Opinion-Leader und verfügen in der Jagd-Community über einen Wissensvorsprung. Die Ausbildung qualifiziert unsere Alumni für unterschiedlichste berufliche Karriereverläufe.

 

Verantwortung Ökosystem

Für uns ist die Jagdwirtschaft ein wesentlicher Baustein im modernen Öko- und Wildtiermanagement. Wir verstehen Jagd als verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, der die konsumtive und nicht-konsumtive Nutzung einschließt.

Wir wollen ein zeitgemäßes Bild von Jagd(-wirtschaft) als nachhaltiges Zusammenspiel von Natur, Tier und Mensch vermitteln, und damit eine aufgeschlossene Jägerschaft für diese große Verantwortung sensibilisieren.

Wir wollen unsere Bekanntheit und unsere Kommunikation auch dazu nutzen, unser Selbstverständnis einer modernen Jagdwirtschaft innerhalb der Jagd-Community zu verankern. Wir wollen die qualitative Zusammenarbeit bzw. Kooperationen mit Institutionen, Verbänden, Arbeitgebern und Interessensgemeinschaften intensivieren, und dadurch unser Know-how synergetisch nutzen.

 

Akzeptanz in der Gesellschaft

Wir wollen im deutschsprachigen Raum erster Ansprechpartner für Medien und Stakeholder bei aktuellen Herausforderungen rund um Fragen der Jagdwirtschaft sein.

Wir wollen eine breitere Öffentlichkeit (nichtjagende Bevölkerung) für ökologische und demografische Entwicklungen sensibilisieren und damit Klischees und pauschalierten Sichtweisen entgegentreten. Wir wollen im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit wichtige Impulse für einen kritischen und fruchtbaren Jagddiskurs einbringen.

 

Zielgruppe und Voraussetzungen zur Zulassung

Fach- und Führungskräfte aus der Jägerschaft, interessierte Jäger/innen, ebenso wie Berufsjäger/innen sind herzlich eingeladen, sich bei dem Universitätslehrgang Jagdwirt/in zu bewerben. Voraussetzung dafür ist eine gültige Jagdkarte.

 

Umfang und Kosten

Der Universitätslehrgang Jagdwirt/in wird über einen Zeitraum von vier Semestern in Form von insgesamt 10 Wochenend-Blockveranstaltungen (4 Tage) in unterschiedlichsten Wildlebensräumen Österreichs abgehalten. Die Kosten von € 3.500,- pro Semester beinhalten u.a.

  • Kosten für Lehre
  • Skripten und Handouts
  • ÖH-Beiträge
  • Prüfungsgebühren
  • Serviceeinrichtungen im Internet auf www.jagdwirt.at (im Passwort-geschützten Bereich)
  • allfällige Transfers während der Lehreinheiten, z.B. bei Exkursionen sowie
  • Unterbringung im Hotel, d.h. Zimmer mit Frühstück ab Seminarbeginn bis -ende (sonstige Verpflegung wie Mittag-/Abendessen, Getränke, Reinigungszuschlag für Hunde usw. ist von den Teilnehmern selbst zu bezahlen)

 

Abschluss

Der Universitätslehrgang wird mit der Bezeichnung "Akademischer Jagdwirt" bzw. "Akademische Jagdwirtin" abgeschlossen und der Titel im Rahmen einer feierlichen Zeremonie, der "Akademischen Feier", an der Universität für Bodenkultur verliehen.

 

Hinweis zu Tirol / Anrechenbarkeit zur Jagdaufseherprüfung

In Hinblick auf die Anrechnung der Ausbildung zum Akademischen Jagdwirt auf die Jagdaufseherprüfung in Tirol gelten konkret gem. der 1. Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz folgende Bestimmungen:

§ 21

Prüfungserleichterungen, Prüfungsersatz

(1) Bei Absolventen

                a)            der Studienrichtung Forst- und Holzwirtschaft der Universität für Bodenkultur,

                b)            des Universitätslehrganges Jagdwirt/in an der Universität für Bodenkultur oder

                c)            einer inländischen höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft

haben die Prüfungsgegenstände nach § 17 Abs. 1 lit. c, mit Ausnahme der genauen Kenntnisse der einzelnen im Land Tirol vorkommenden Wildarten, und nach lit. d, e und g zu entfallen. Bei Bewerbern, die eine Ausbildung abgeschlossen haben, die zur Ausübung des Dienstes als Gemeindewaldaufseher berechtigt (Ausbildungslehrgang für Waldaufseher nach der Tiroler Waldordnung 2005 oder Besuch einer Forstfachschule), hat der Prüfungsgegenstand nach § 17 Abs. 1 lit. d zu entfallen.

(2) Die im Abs. 1 erster Satz genannten Personen haben jedenfalls eine Ergänzungsprüfung über den Prüfungsgegenstand nach § 17 Abs. 1 lit. c, eingeschränkt auf die genauen Kenntnisse der einzelnen im Land Tirol vorkommenden Wildarten, sowie den Prüfungsstoff nach § 17 Abs. 1 lit. a und b abzulegen, eine praktische Schießübung jedoch nur dann, wenn der Nachweis der Ablegung einer der praktischen Schießprüfung nach § 17 Abs. 2 vergleichbaren Prüfung nicht erbracht wird.

 

§ 17

Prüfungsstoff

(1) Die Prüfungsgegenstände haben folgenden Prüfungsstoff zu umfassen:

                a)            „Handhabung von und Schießen mit Jagdwaffen“:

Kenntnis der einzelnen Arten der Jagdwaffen (Büchsen, Flinten und kombinierte Waffen) einschließlich der Faustfeuerwaffen, ihrer Bestandteile und ihrer Pflege, ihrer Verwendungsmöglichkeiten für die einzelnen Wildarten, der gebräuchlichsten Patronenarten und ihrer Wirkung, der Bedienung der Waffe, des Schießens mit den bei der Jagd üblichen Visiereinrichtungen, des Ladens, Entladens und der Sicherung der Waffe sowie eine praktische Schießübung;

                b)            „Kenntnis der jagdrechtlichen Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben als Jagdschutzorgan einschließlich des jagdlichen Schriftverkehrs mit Behörden sowie die für die Erfüllung der Aufgaben als Jagdschutzorgan erforderlichen Kenntnisse des Forst-, Naturschutz-, Tierschutz-, Pflanzenschutz- und Waffenrechts“:

Kenntnis aller die Ausübung der Jagd regelnden Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben als Jagdschutzorgan, der Vorschriften über den Forst-, Naturschutz-, Tierschutz-, Pflanzenschutz- und des Waffenrechts, die für die Erfüllung der Aufgaben als Jagdschutzorgan erforderlich sind, sowie des damit verbundenen Schriftverkehrs (wie des jagdlichen Schriftverkehrs mit Behörden und betreffend An- und Verkauf von Futtermitteln, Einstellung und Entlohnung von Arbeitskräften, Steuerfragen etc.);

                c)            „Wildkunde und –hege unter Berücksichtigung der landeskulturellen Interessen, Wildkrankheiten, Kenntnisse über den Jagdbetrieb, die Abschussplanung und die Führung eines Jagdgebietes sowie über die Organisation und Durchführung von Nachsuchen“:

Kenntnisse der einzelnen, insbesondere im Land Tirol vorkommenden Wildarten, ihrer biologischen Eigenarten und deren Wildökologie, der Einteilung der Wildklassen, der Herstellung des richtigen Geschlechterverhältnisses, der Wildfütterung und ihrer Anlagen, der Wildseuchen und ihrer Bekämpfung, des Jagdbetriebes (wie der Raubwildregulierung, Erstellung von Jagdeinrichtungen), der Abschussplanung, der Führung eines Jagdgebietes sowie der Organisation und Durchführung von Nachsuchen;

                d)            „Kenntnisse der Forstkunde, der forstlichen Bewirtschaftung und der Verhütung von Wildschäden sowie der Waldökologie, des Naturschutzes“:

Kenntnis der Pflege, Nutzung und Schutz des Waldes vor menschlichen Eingriffen und Gefährdungen sowie Schäden durch Tiere, der Waldökologie sowie des Naturschutzes;

                e)            „Jagdhundewesen, Waffen-, Munitions- und Schießwesen“:

Kenntnis der einzelnen Jagdhunderassen, ihrer Verwendungsmöglichkeiten im Jagdbetrieb, der Erfordernisse der Jagdhundezucht, der Ernährungsweise, des richtigen Abführens des Hundes (Zimmerdressur, Appell), des Ablegens, des Verhaltens vor und nach dem Schuss und der Riemen- und Schweißarbeit, des Waffen-, Munitions- und Schießwesens;

                f)             „Wildbretverwertung und – hygiene“;

Kenntnis der Wildbretverwertung, -vermarktung und -hygiene;

                g)            „Weidgerechtigkeit, Weidmannssprache, Jagdethik und jagdliches Brauchtum“:

Kenntnis der Weidgerechtigkeit, Weidmannssprache, Jagdethik und des jagdlichen Brauchtums (Bruchzeichen).

(2) Die praktische Schießübung nach Abs. 1 lit. a ist mit einer Jagdwaffe abzulegen, die mit einer bei der Jagd üblichen Visiereinrichtung ausgestattet und für Patronen eingerichtet ist, die nach § 4 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 für die Jagd auf Schalenwild zugelassen sind. Dabei ist in der Stellung „sitzend aufgelegt“ auf mindestens 100 m Entfernung auf die „kleine Gamsscheibe“ mit dazu passendem 8-Ring-Einsteckspiegel entsprechend der Anlage 3 nach drei Probeschüssen eine Serie von fünf Schüssen abzugeben. Diese Serie darf einmal wiederholt werden.

 

Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Universität für Bodenkultur, Wien.